Software Entwicklung für fliegende SystemeEntwicklung von neuen SystemenDie für die Zulassung von Luftfahrtsystemen zuständigen Luftfahrtbehörden EASA (European Aviation Safety Agency) und FAA (Federal Aviation Administration) fordern für den Einsatz einer Software im fliegenden System die Einhaltung des gültigen Softwareentwicklungsstandards DO-178B und weiteren Regularien. Die zur Softwareentwicklung notwendigen Prozesse sind ohne Ausnahmen nach dem Standard auszuführen. Gemäß DO-178B sind in der Planung die maßgeblichen Entscheidungen zu treffen, ob die Software am Ende Ihrer Entwicklungszeit auch durch die Luftfahrtbehörden zugelassen werden kann. Hier werden die Vorgehensweisen bestimmt, die direkten Einfluss auf zeitlichen und personellen Aufwand haben. Auch die Wahl der geeigneten Software Architektur wird durch die DO-178B beeinflusst. Geschickt gewählt lassen sich die Kosten im späteren Entwicklungsverlauf enorm einsparen. Die nach der Implementierung umfangreich zu erstellen Unit-Tests sind nicht unbedingt gefordert, wenn die Teststrategie lückenlos und korrekt den Vorgaben der DO-178B entspricht. Der Nachweis zur Abnahme der Software durch die Luftfahrtbehörden erfolgt anhand einer umfangreichen Dokumentierung. Die Einhaltung der Prozesse und die entsprechende Dokumentationen sind entscheidende Voraussetzungen für die Qualifizierung von Software und Freigabe für den Einsatz in einem fliegenden System. Die EASA als europäische Luftfahrtbehörden setzt darüber hinaus zusätzliche Anforderungen. Pflege- und Wartung von bestehenden SystemenBei bestehenden fliegenden Systemen ist die weiter zu pflegende Software meist nach veralteten Vorgaben entwickelt worden. Bei der Verpflichtung zur langjährigen Pflege - und Änderung der Software sind aber die gültigen Vorgaben gemäß DO-178B einzuhalten. Ihre Fragen…unsere AntwortenDie ADS hat langjährige Erfahrung in der Entwicklung von anspruchsvoller operationeller Software in Avionik Systemen. Über Planung, Entwurf und Implementierung, Validierung, Verifikation und Dokumentation, bis hin zur Vorbereitung einer Qualifizierung der Software nach dem gültigen Standard, als Gesamtpaket oder zur Unterstützung in den entsprechenden Bereichen übernehmen wir für Sie die Entwicklung der Software.
Wir haben Methoden vorbereitet, um die nach veralteten Vorgaben entwickelter Software wieder abnahmefähig zu bekommen. Wir unterstützen Sie konkret bei der Umstellung Ihres Entwicklungsprozesses, um den gültigen Standard DO-178B zu genügen. Für bereits laufende Entwicklungsprojekten haben wir Vorgehensweisen definiert, die eine Analyse von aktiven Prozessen und das Einfließen von individueller Lösung zur Optimierung erlaubt, ohne den gesamten Entwicklungsfortschritt zu behindern. |
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